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   OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07   

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https://dejure.org/2007,14036
OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07 (https://dejure.org/2007,14036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.2007 - 2 LA 408/07 (https://dejure.org/2007,14036)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 2007 - 2 LA 408/07 (https://dejure.org/2007,14036)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs. 3 Nr. 2 NHG; § 14 Abs. 2 NGH; § 13 Abs. 1 S. 1 NHG; § 14 Abs. 2 S. 1, S. 2 Nr. 1 NHG; § 37 Abs. 3 HRG; § 41 Abs. 3 HRG; § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO
    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Langzeitstudiengebühren in einem Studiengebührenbescheid; § 13 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) als Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Studiengebühr; Aufbrauchen eines nach Maßgabe des § 11 NHG a. F. erworbenen ...

  • Judicialis

    HRG § 37 Abs. 3; ; HRG § 41 Abs. 3; ; NHG § 11 Abs. 3 Nr 2; ; NHG § 13 Abs. 1 S. 1; ; NHG § 14 Abs. 2 S. 1; ; NHG § 14 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligungsverbot; Erkrankung; Gebührenerlass; Gebührenfestsetzung; Gremientätigkeit; Langzeitstudiengebühren; Übergangsregelung; Vertrauensschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Langzeitstudiengebühren in einem Studiengebührenbescheid; § 13 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Hochschulgesetz (NHG) als Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Studiengebühr; Aufbrauchen eines nach Maßgabe des § 11 NHG a. F. erworbenen ...

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2006 - 15 A 2407/05

    Beschränkung der Gewährung eines Ausgleichs für Studienverzögerungen wegen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
    Er ist vielmehr gehalten, den Zeitverlust aus seiner Gremientätigkeit zu begrenzen und sein Studium zielstrebig voranzutreiben (vgl. hierzu hinsichtlich der Förderungshöchstdauer nach BaföG etwa BVerwG, Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21/85 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 11.7.2003 - 2 K 973/03 -, juris; hinsichtlich der Erhebung von Langzeitstudiengebühren s. etwa OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 -, juris = NWVBl. 2007, 111; VG Minden, Urt. v. 11.11.2004 - 9 K 1859/04 -, juris; VG Köln, Urt. v. 7.4.2005 - 6 K 2836/04 -, juris).

    Im Regelfall ist es Studierenden aber möglich und zumutbar, neben einer Tätigkeit in einem Selbstverwaltungsgremium auch ihr Studium - wenn auch ggf. nur in eingeschränktem Umfang - voranzutreiben (vgl. hierzu OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 -, a. a. O. m. w. N.).

    Die Gremientätigkeit darf im Vergleich zum Studium insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung sein (OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 - a. a. O. unter Berufung auf BVerwG, Beschl. v. 1.6.1979 - 5 B 75.78 und Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21.85 -).".

  • VG Hannover, 14.12.2006 - 6 A 6020/06

    Berücksichtigung; Billigkeit; Erhöhung; Erlass; Gebühr; Gremientätigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
    Soweit der Kläger auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 14. Dezember 2006 - 6 A 6020/06 - verweist, übersieht er, dass der Sachverhalt dieses Verfahrens und der seinem Fall zugrunde liegende Sachverhalt nicht vergleichbar sind.

    Überdies übersieht der Kläger bei seinem Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 14. Dezember 2006 - 6 A 6020/06 - Folgendes: Die 6. Kammer dieses Gerichts hat in einem ersten Schritt zwar verfassungsrechtliche Zweifel daran geäußert, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes die in § 11 Abs. 3 Nr. 2 NHG a. F. vorgesehene Erhöhung des Studienguthabens bei Gremientätigkeiten nicht berücksichtigt und keine an das bereits erworbene individuelle Studienguthaben anknüpfende Übergangsregelung geschaffen hat.

    Etwas anders gilt nicht, soweit sich der Kläger auch im Rahmen dieses Zulassungsgrundes auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 14. Dezember 2006 - 6 A 6020/06 - sowie den "Umstand der Unvereinbarkeit mit höherrangigem Recht" beruft.

  • BVerfG, 06.04.2000 - 1 BvL 18/99

    Zur BAföG-Förderung durch Privatdarlehen nach Überschreiten der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
    Denn das Bundesverfassungsgericht habe "mehrfach bezüglich der Leistungsgewährung von Förderungsmitteln nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz entschieden, dass es mit § 37 Abs. 3 HRG nicht vereinbar sei, wenn Tätigen von universitären Gremien durch ihre Arbeit Nachteile erwachsen (vgl. BVerfG 1 BvR 894/01; 1 BvL 19/99)".

    Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in den von dem Kläger genannten Verfahren 1 BvL 18/99, 1 BvL 19/99 (Beschl. v. 6.4.2000, juris = NVwZ 2000, 910) und 1 BvL 894/01 (Beschl. v. 12.3.2003, juris) mit Fragen der Förderung von Studierenden auf der Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zu befassen.

  • BVerwG, 18.07.1986 - 5 B 21.85

    Überschreiten der Förderungshöchstdauer wegen Gremientätigkeit - Auslegung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
    Die Gremientätigkeit darf im Vergleich zum Studium insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung sein (OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 - a. a. O. unter Berufung auf BVerwG, Beschl. v. 1.6.1979 - 5 B 75.78 und Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21.85 -).".
  • VG Minden, 11.11.2004 - 9 K 1859/04

    Studiengebühren überwiegend rechtmäßig erhoben Verwaltungsgericht Minden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
    Er ist vielmehr gehalten, den Zeitverlust aus seiner Gremientätigkeit zu begrenzen und sein Studium zielstrebig voranzutreiben (vgl. hierzu hinsichtlich der Förderungshöchstdauer nach BaföG etwa BVerwG, Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21/85 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 11.7.2003 - 2 K 973/03 -, juris; hinsichtlich der Erhebung von Langzeitstudiengebühren s. etwa OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 -, juris = NWVBl. 2007, 111; VG Minden, Urt. v. 11.11.2004 - 9 K 1859/04 -, juris; VG Köln, Urt. v. 7.4.2005 - 6 K 2836/04 -, juris).
  • BVerwG, 01.06.1979 - 5 B 75.78

    Nichtzulassung einer Revision - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle der Leistung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
    Die Gremientätigkeit darf im Vergleich zum Studium insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung sein (OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 - a. a. O. unter Berufung auf BVerwG, Beschl. v. 1.6.1979 - 5 B 75.78 und Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21.85 -).".
  • VG Köln, 07.04.2005 - 6 K 2836/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung von Studiengebühren i.S.v. § 9 Abs. 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
    Er ist vielmehr gehalten, den Zeitverlust aus seiner Gremientätigkeit zu begrenzen und sein Studium zielstrebig voranzutreiben (vgl. hierzu hinsichtlich der Förderungshöchstdauer nach BaföG etwa BVerwG, Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21/85 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 11.7.2003 - 2 K 973/03 -, juris; hinsichtlich der Erhebung von Langzeitstudiengebühren s. etwa OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 -, juris = NWVBl. 2007, 111; VG Minden, Urt. v. 11.11.2004 - 9 K 1859/04 -, juris; VG Köln, Urt. v. 7.4.2005 - 6 K 2836/04 -, juris).
  • VG Leipzig, 11.07.2003 - 2 K 973/03
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
    Er ist vielmehr gehalten, den Zeitverlust aus seiner Gremientätigkeit zu begrenzen und sein Studium zielstrebig voranzutreiben (vgl. hierzu hinsichtlich der Förderungshöchstdauer nach BaföG etwa BVerwG, Beschl. v. 18.7.1986 - 5 B 21/85 -, juris; VG Leipzig, Beschl. v. 11.7.2003 - 2 K 973/03 -, juris; hinsichtlich der Erhebung von Langzeitstudiengebühren s. etwa OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006 - 15 A 2407/05 -, juris = NWVBl. 2007, 111; VG Minden, Urt. v. 11.11.2004 - 9 K 1859/04 -, juris; VG Köln, Urt. v. 7.4.2005 - 6 K 2836/04 -, juris).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
    Das ist der Fall, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163; Nds. OVG, Beschl. v. 17.1.2006 - 2 LA 1259/04 -).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 894/01

    Gewährung von Ausbildungsförderung nur in Form eines verzinslichen Bankdarlehens

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.09.2007 - 2 LA 408/07
    Denn das Bundesverfassungsgericht habe "mehrfach bezüglich der Leistungsgewährung von Förderungsmitteln nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz entschieden, dass es mit § 37 Abs. 3 HRG nicht vereinbar sei, wenn Tätigen von universitären Gremien durch ihre Arbeit Nachteile erwachsen (vgl. BVerfG 1 BvR 894/01; 1 BvL 19/99)".
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2007 - 2 LA 1238/06

    Anspruch eines Studenten auf ein viertes Urlaubssemester für seine Tätigkeit für

  • BVerwG, 15.12.2010 - 6 C 10.09

    Allgemeine Studiengebühr; Studiengebührendarlehen; Sozialverträglichkeit; soziale

    Diesem verfassungsrechtlichen Ansatz trägt die überwiegende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (OVG Münster, Urteil vom 9. November 2006 - 15 A 2407/05 - NWVBl 2007, 111 ; OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 12. April 2007 - 2 LA 1238/06 - NVwZ-RR 2007, 611 und vom 14. September 2007 - 2 LA 408/07 - juris Rn. 6; OVG Weimar, Urteil vom 23. September 2008 - 1 KO 810/05 - LKV 2009, 142 ; OVG Hamburg, Beschluss vom 28. Oktober 2008 - 3 Bf 260/07.Z - juris Rn. 20) auch auf der Ebene des einfachen Bundesrechts dadurch Rechnung, dass sie den Regelungen der §§ 37 Abs. 3 und 41 Abs. 3 HRG entgegen dem Verwaltungsgerichtshof nicht nur ein Diskriminierungsverbot, sondern darüber hinausgehend ein Gebot zum Ausgleich von unvermeidbaren Nachteilen wegen einer Tätigkeit in der universitären Selbstverwaltung entnimmt.
  • OVG Thüringen, 23.09.2008 - 1 KO 810/05

    Berücksichtigung von Gremientätigkeit bei Langzeitstudiengebühren; Studiengebühr;

    Im Zusammenhang mit der Erhebung von Langzeitstudiengebühren und der damit einhergehenden Frage der Anerkennung eines "Bonussemesters" sowie der Frage der Verlängerung der Förderhöchstdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz ist deshalb anerkannt, dass grundsätzlich nur derjenige Zeitaufwand zu kompensieren ist, der auch regelmäßig durch die entsprechende Tätigkeit entsteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.11.2006 - 15 A 2407/05 - NWVBl. 2007, 111; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 14.09.2007 - 2 LA 408/07 - zit. nach Juris m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 28.10.2008 - 3 Bf 260/07

    Hamburg; Studiengebühr; Gremientätigkeit

    Eine solche Praxis hätte sie in unzulässiger Weise privilegiert gegenüber anderen Studenten, die diesen Gremien nicht angehörten, und auch das Ziel, dass die Studierenden ihr Studium zielstrebig und in angemessener Zeit zum Abschluss bringen sollen, außer Acht gelassen (zu alldem vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 14.9.2007, 2 LA 408/07, juris; OVG Münster, Urt. v. 9.11.2006, NWVBl. 2007, 111).
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